Herzlichen Willkommen bei den Vipers des Schönwalder SV 53

Wir freuen uns sehr, dass ihr euch für unseren Verein und das Cheerleading interessiert und
begrüßen dich oder dein Kind herzlich beim Training. Auf dieser Seite findest du einige wichtige Informationen rund um unseren Sport. Bitte lies die allgemeinen Informationen zur Air-Track-Nutzung, Foto- und Videoaufnahmen in den sozialen Netzwerken, Teamkasse und Uniformgebühren sehr sorgfältig und bestätige es auf den untenstehenden Link.

Zusätzlich benötigen wir für die Beantragung eines Starterpasses (dieser ist notwendig um an Meisterschaften teilzunehmen) die Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises und ein Passfoto. Dies kannst du digital einfügen.

Solltest du Fragen haben, wende dich gerne an unsere Abteilungsleiterin,
Susanne Lust-Wunderlich, [email protected]

Abteilungsinterne Kosten und Uniformmietvertrag


Teamkasse

Wenn nicht anders vereinbart, pro Monat 2,50 €.
Dadurch können die Trainer kleine Geschenke (Weihnachten, Ostern, Meisterschaften) oder
Teamveranstaltungen finanzieren. Der Beitrag kann monatlich oder (halb) jährlich beim
Trainer abgegeben werden. Der Trainer kann Ihnen Auskunft über die konkreten Ausgaben
machen.

Vereinskleidung

Auch wenn der Teamgeist nichts Oberflächliches ist, haben wir gemerkt, dass gemeinsame
Vereins- und Teamkleidung das Zugehörigkeitsgefühl stärkt. Aus diesem Grund haben wir uns als Abteilung Cheerleading entschlossen, eine einheitliche Vereinskleidung anzubieten.
Es besteht die Möglichkeit, einen Vipers Trainingsanzug und ein Vipers T-Shirt zu bestellen
unter www.zidi-allsports.de (Vipers). Ein stetig wachsendes Sortiment gibt es für die Eltern
und Fans. Die Bestellung der Vereinskleidung ist nicht verpflichtend. Die Lieferzeit beträgt ca. 2 Wochen.

Uniformen und Uniformmietvertrag

Damit allen die Teilnahme an Meisterschaften und Auftritten ermöglicht werden kann,
benötigen wir eine Uniform. Diese kostet etwa neu 300-350 €. Da die Kinder wachsen und
somit öfter diese hohen Kosten anfallen würden, möchten wir Ihnen einen Mietvertrag
anbieten.
Jeder Cheerleader, der neu in den Verein eingetreten ist, zahlt 200 € als Uniformmietgebühr.
Diese können auch in Raten ab 25 € monatlich bezahlt werden. Dafür gewährleisten wir
während der aktiven Mitgliedschaft, eine passende und gut gepflegte Uniform des Designs
2012 bzw. 2018. Eine Karenzzeit zur Bestellung des Kostüms, von mindestens 3 Monaten,
muss eingeräumt werden. Falls das zugeordnete Kostüm des Kindes nicht passend ist, muss der Trainer umgehend darauf aufmerksam gemacht werden.
Die Aufbewahrung der Uniform übernimmt der Verein. Diese werden nach Bedarf ausgeteilt
und müssen umgehend nach dem Auftritt/ der Meisterschaft zurückgegeben werden. Sollten nach der Rückgabe Mängel auftreten, sind wir als Abteilung nicht verpflichtet dem Kind eine
neue Uniform zuzuteilen, bis die Kosten für eine Reparatur/ Ersatz gezahlt wurden.
Die Reinigung wird ausschließlich vom Uniformwart (Silke Plückhahn) übernommen. Diese
bringt die Uniform nach Meisterschaften zur Reinigung. Sollten Sie dennoch mal etwas aus der Uniform waschen wollen, bitte auf keinen Fall mit der Waschmaschine reinigen! Der
Stoff verfärbt sich sehr schnell. Es ist ausschließlich jedes einzelne Teil mit Hand und ohne
Weichspüler in lauwarmem Wasser zu waschen.

Bei Austritt aus dem Verein ist eine anteilige Rückvergütung der Auslage wie folgt möglich:
Abschluss der Mitgliedschaft – 3. Monat: 175 €
4. – 6. Mitgliedschaft: 150 €
7. – 9. Monate Mitgliedschaft 125 €
10. – 12. Monate Mitgliedschaft 100 €

Bitte überweisen Sie den Betrag von 200 € auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: SSV 53 e.V. Abteilung Cheerleader
Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE32 1605 0000 1000 0163 38
BIC: WELADED1PMB (Potsdam)
Betreff: Uniform „Name des Cheerleaders“

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr von 200 € eine Mietgebühr darstellt und die
Uniform nicht in den Privatbesitz übergeht! Eine Auszahlung der Uniformmietgebühr bei
Vereinsaustritt ist nur unter den oben genannten Bedingungen möglich!

Airtrack-Nutzungsbedingungen

Seit September 2015 besitzt die Abteilung Cheerleading einen Airtrack. Dies ist eine
empfindliche, aufblasbare Sprungbahn. Der Anschaffungspreis belief sich auf 4200 €. Damit wir lange von dieser Trainingsmöglichkeit profitieren, sind folgende Regeln zu beachten:
1. Ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Trainers, wird der Airtrack nicht betreten.
2. Der Airtrack wird nur ohne Schuhe betreten, außer es liegt eine Matte drauf.
3. Auf dem Airtrack wird nicht gegessen oder getrunken.
4. Die Benutzung der Pumpe und der Aufbau des Airtracks geschieht durch den Trainer
oder unter Aufsicht des Trainers.
5. Es turnen maximal 2 Cheerleader gleichzeitig auf dem Airtrack. Währenddessen muss
der größtmögliche Abstand gehalten werden.
6. Auf dem Airtrack werden nur Elemente geturnt, die der Trainer dem jeweiligen
Cheerleader ausdrücklich erlaubt hat.
7. Das Tragen von spitzen Gegenständen bzw. Schmuck ist auf dem Airtrack untersagt.
8. Bei mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung des Airtracks übernimmt der Sportler
die Kosten der Reparatur.
9. Bei grob fahrlässigem Verhalten behält sich der Verein vor, ein generelles
Nutzungsverbot des Airtracks für den jeweiligen Sportler auszusprechen.
Mit der Unterzeichnung dieser Nutzungsbedingungen willigst du in die Haftungsübernahme für etwaige Schäden, verursacht durch dein Kind, ein. Soweit diese Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.

Foto- und Filmerlaubnis

Die gemeinsamen Aktivitäten innerhalb unseres Sportvereins sind geprägt von spannenden,
herausfordernden und unwiederbringlichen Erlebnissen. Dabei steht beim Cheerleading das
Gemeinsame im Vordergrund. Um allen Beteiligten eine langanhaltende Erinnerung an diese
ereignisreiche und gewinnbringende Zeit zu ermöglichen und daneben auch die Tätigkeit
unseres Vereins zu dokumentieren, werden von oder im Auftrag unserer Mitarbeiter und
Trainer bei diesen Aktivitäten Fotos und Videos gemacht. Uns ist es ein Anliegen in allen
Veröffentlichungen nur Fotos und Videos zu verwenden, die die Würde der abgebildeten
Personen achten. Wir verpflichten uns Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft
auszuwählen. Für die Veröffentlichung/ Verwendung der gemachten Fotos und Videos ist die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich. Bei minderjährigen Personen müssen die Personensorgeberechtigten zustimmen. Aufgrund der im Regelfall mit dem Erreichen des Jugendalters eintretenden persönlichen Reife bei Teilnehmer/ innen ab 14 Jahren zusätzlich auch deren Einwilligung selbst. Um diese Einwilligung bitten wir hiermit freundlichst.
Wir beabsichtigen, einzelne dieser Fotos und Videos wahlweise:

1. in verschiedensten Druckwerken (z.B. Pressemitteilung, Gemeindebrief, Fotobücher,
Werbung für künftige Veranstaltungen etc.) zu veröffentlichen und einzubinden
2. auf eine CD/ DVD zu brennen und diese an Mitglieder/ Eltern unseres Vereines zu
verteilen
3. anlassbezogen auf elektronischem Weg (z.B. Mail, Dropbox etc.) an die Eltern und die
Teilnehmer der Aktion selbst zu senden
4. in die öffentlich zugängliche Internetdarstellung des Vereins und dessen Abteilung
einzustellen
5. in öffentlich zugängliche soziale Netzwerke einzustellen
6. in geschlossenen Nutzergruppen sozialer Netzwerke (z.B. WhatsApp) an die jeweiligen
Teilnehmer weiterzuleiten.

Im Rahmen der gedruckten Verwendung, jedoch nicht bei der Darstellung oder
Veröffentlichung auf elektronischen Datenträgern oder im Internet, in sozialen Netzwerken
oder der Übermittlung per Mail, beabsichtigen wir im Einzelfall, die Vor und Nachnamen der
auf den Fotos abgebildeten Personen anzugeben. Im Übrigen werden - wenn überhaupt -
lediglich die Vornamen angegeben.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung willige ich in die Anfertigung und die oben genannte Veröffentlichung/ Verwendung von Fotos und Videos, auf denen ich und/ oder mein/ unser Kind zu sehen ist, ein. Die Einwilligung ist freiwillig und kann von ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen - auch nur teilweise - widerrufen werden, dies gilt dann für die Zukunft und nicht für bereits veröffentlichte/ verwendete Fotos und Videos. Soweit diese Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über das Ende ihrer Zeit/ der Zeit ihres Kindes in unserem Verein hinaus. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder deinem Widerruf entstehen weder dir, noch ggf. deinem Kind irgendwelche Nachteile.

Aufsichtspflicht Training

Die Aufsichtspflicht für dein minderjähriges Kind überträgst du formlos an den Schönwalder
Sportverein e.V. für die gesamte Länge des Trainings. Wir delegieren diese dann weiter an
unsere Cheerleadertrainerinnen und Übungsleiterinnen. Die Aufsichtspflicht gilt allerdings
nicht für den Hin- und Rückweg. Dies liegt im Aufgabenbereich der Eltern. Eine Vorverlagerung der Aufsichtspflicht oder eine Verlängerung ist nicht möglich.

Hier geht es zur digitalen Bestätigung

Du wirst auf eine Formularseite des SSV53 weitergeleitet.